Im Rahmen ihres jährlichen Treffens hat die OEKO-TEX Gemeinschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wie üblich die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für die textilen Schadstoffprüfungen nach OEKO-TEX Standard 100 aktualisiert. Die neuen Anforderungen treten am 1. April in Kraft. Grundlage der regelmäßigen Neubewertung der Prüfparameter sind aktuelle Markt- und Produktentwicklungen, neue toxikologische Erkenntnisse sowie gesetzliche Neuerungen, darunter insbesondere auch die Berücksichtigung der REACh-Gesetzgebung inklusive der 2011 hinzu gekommenen SVHC-Stoffe mit Relevanz für die Textilproduktion.
U.a. sieht der OEKO-TEX Kriterienkatalog vor:
- In Hinblick auf die aktuelle Fassung der REACh-Kandidatenliste bzw. die derzeit stattfindenden Beratungen werden nass gesponnene Fasern und Beschichtungen künftig auch auf n-Methyl-pyrrolidon und Dimethylacetamid überprüft. Die beiden Chemikalien werden in der neuen Kategorie „Lösemittelrückstände“ aufgelistet und dürfen jeweils einen Grenzwert von 0,1 Massenprozent nicht überschreiten.
- Weiterhin werden relevante Prüfmuster auf vier neue Weichmacher untersucht: Di-C6-8-kettige Alkylphthalate, Di-C7-11-kettige Alkylphthalate, Di-nhexylphthalat (DHP) und Bis(2-methoxyethyl)phthalat. Diese werden zu den bereits im OEKO-TEX Standard 100 aufgeführten Phthalaten integriert. Der Summengrenzwert von 0,1 Massenprozent bleibt bestehen.
Die vollständige Übersicht der neuen Prüfkriterien und Grenzwerte kann unter www.oeko-tex.com/grenzwerte eingesehen
werden.