EU startet Wettbewerbsverfahren gegen Deutsche Börse und Nasdaq
Kurzüberblick
- Die Europäische Kommission hat ein formelles Kartellverfahren gegen die Deutsche Börse und Nasdaq eingeleitet.
- Die Behörde vermutet, dass die beiden Börsenbetreiber den Wettbewerb im Derivatemarkt eingeschränkt haben.
- Im Mittelpunkt steht eine langjährige Kooperationsvereinbarung zwischen den Unternehmen.
- Beide Firmen bestreiten ein Fehlverhalten und betonen ihre volle Kooperationsbereitschaft.
EU leitet Untersuchung ein
Brüssel richtet den Blick auf zwei der größten Börsenbetreiber der Welt. Die Europäische Kommission gab am Donnerstag bekannt, dass sie ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Börse und Nasdaq eröffnet hat. Die beiden Konkurrenten stehen im Verdacht, gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.
Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob die Unternehmen im Bereich der Notierung, des Handels und der Abwicklung von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum Absprachen getroffen haben, um den Wettbewerb einzuschränken. Die Ermittler prüfen, ob es Vereinbarungen gab, nicht direkt zu konkurrieren, Preise abzustimmen oder sensible Geschäftsinformationen auszutauschen.
Nach Angaben der Kommission soll die Untersuchung klären, ob solche Absprachen den fairen Wettbewerb und die Innovation auf den europäischen Kapitalmärkten behindert haben.
Hintergrund: Von Kooperation zu Kontrolle
Die beiden Unternehmen dominieren seit Jahren den europäischen Handel mit Derivaten. Die Deutsche Börse über ihre Plattform Eurex und Nasdaq, die mehrere Börsen in Nordeuropa betreibt, unterhielten seit 1999 eine Kooperationsvereinbarung. Diese ermöglichte es beiden Seiten, bestimmte Produkte auf ihren jeweiligen Plattformen anzubieten, um Liquidität und Effizienz zu verbessern.
Regulierungsbehörden vermuten jedoch nun, dass Teile dieser Vereinbarung über eine legitime Zusammenarbeit hinausgegangen sein könnten. Im September 2024 führten Inspektoren der Kommission unangekündigte Durchsuchungen in den Büros der Unternehmen durch und sicherten Dokumente sowie elektronische Daten. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für das nun formell eröffnete Verfahren.
Reaktionen der Unternehmen
Sowohl die Deutsche Börse als auch Nasdaq bestätigten, dass sie über das Verfahren informiert seien, und sagten der Kommission ihre volle Kooperation zu. In getrennten Stellungnahmen betonten beide Unternehmen, die damalige Partnerschaft habe im Interesse der Anleger gestanden und sei vollständig öffentlich dokumentiert gewesen.
Die Deutsche Börse erklärte, die Zusammenarbeit habe Europas Märkte gestärkt und nicht verzerrt. Nasdaq teilte mit, man werde der Kommission helfen, alle Aspekte des Falls umfassend aufzuklären.
Stellungnahme der Kommission
Die EU-Kommission betonte, dass die Eröffnung eines Verfahrens keinen Schuldnachweis darstellt. Vielmehr markiere sie den Beginn einer gründlichen Prüfung, die sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken könne. Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, drohen den Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes nach EU-Kartellrecht.
Ein Sprecher der Kommission erklärte, die Wahrung des Wettbewerbs in der Finanzinfrastruktur sei entscheidend für den Erfolg der europäischen Kapitalmarktunion. „Wir müssen sicherstellen, dass europäische Investoren und Unternehmen Zugang zu effizienten, offenen und fairen Märkten haben“, sagte der Vertreter.
Auswirkungen auf Märkte und Branche
Die Ankündigung löste an den Finanzmärkten eine verhaltene Reaktion aus, während die Aktien der Deutschen Börse im frühen Handel leicht nachgaben. Analysten gehen davon aus, dass die finanziellen Folgen begrenzt bleiben könnten, da die betroffene Kooperation nur geringe Umsätze generierte.
Dennoch gilt das Verfahren als Signal für den verstärkten Willen der Kommission, die Wettbewerbsregeln im Finanzsektor konsequent durchzusetzen. Dieser Bereich ist in den letzten Jahren zunehmend von Fusionen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit geprägt.
Wie es weitergeht
Die Untersuchung läuft ohne feste Frist weiter. Beide Unternehmen werden Gelegenheit haben, ihre Verteidigung vorzubringen und auf die Ergebnisse der Kommission zu reagieren, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Fest steht: Brüssel macht deutlich, dass kein Unternehmen, so etabliert es auch sein mag, vor genauer Prüfung sicher ist, wenn es um den Schutz des Wettbewerbs auf Europas Märkten geht.

