VW-Dieselskandal: Dritter Strafprozess startet in Braunschweig – leichte Kursverluste bei der VW-Aktie
Mehr als zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals geht die juristische Aufarbeitung bei Volkswagen weiter. Am Landgericht Braunschweig startet am 14. April 2026 der dritte Strafprozess mit mehreren Angeklagten. Fünf Männer – teilweise ehemalige Mitarbeiter des Autobauers und eines Zulieferers – stehen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor allem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor. Im Fall einer Verurteilung könnten mehrjährige Freiheitsstrafen drohen.
Der Prozess dreht sich erneut um die illegale Abschaltsoftware, die in Millionen von Diesel-Fahrzeugen eingesetzt wurde. Diese Software sorgte dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand deutlich bessere Abgaswerte zeigten als im normalen Straßenverkehr. Dadurch konnten die Fahrzeuge die strengen Grenzwerte einhalten, obwohl sie im Alltag mehr Schadstoffe ausstießen. Für die Käufer soll dadurch ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sein.
Die Vorwürfe im Detail
Die Angeklagten sollen zwischen November 2006 und September 2015 an der Entwicklung oder Unterstützung dieser Manipulationssoftware mitgewirkt haben. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass sie dem Konzern möglichst hohe Gewinne sichern wollten – auch um selbst von besseren Gehältern und Bonuszahlungen zu profitieren.
Die Abschaltfunktion erkannte automatisch, ob das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde oder auf der Straße unterwegs war. Nur auf dem Prüfstand arbeitete die Abgasreinigung mit voller Leistung. Im echten Betrieb schaltete sie sich teilweise ab, um den Motor zu schonen oder Sprit zu sparen. Das war nach geltendem Recht nicht erlaubt.
Bisherige Urteile und laufende Verfahren
Die Aufarbeitung des Skandals vor deutschen Gerichten verläuft schrittweise. Im Mai 2025 endete der erste große Betrugsprozess am Landgericht Braunschweig. Vier Angeklagte standen damals vor Gericht. Zwei von ihnen erhielten mehrjährige Haftstrafen, die beiden anderen Bewährungsstrafen. Die Verurteilten legten Revision ein und sahen sich teilweise als Bauernopfer. Dieses Urteil ist noch nicht endgültig.
Im November 2025 begann bereits der zweite umfangreiche Prozess gegen fünf weitere Angeklagte, darunter ehemalige Führungskräfte. Für dieses Verfahren sind zahlreiche Verhandlungstage bis Ende 2026 geplant.
Ein bereits rechtskräftiges Urteil gibt es im Fall des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie einer Geldzahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Dies war das erste strafrechtliche Urteil gegen einen ehemaligen Vorstand eines Konzernunternehmens im Dieselskandal.
Der besondere Fall Martin Winterkorn
Besonders im Blick bleibt der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn. Er trat kurz nach dem Bekanntwerden des Skandals im September 2015 zurück. Winterkorn war zunächst im ersten großen Braunschweiger Prozess mitangeklagt. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und ist inzwischen wegen vorläufiger Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Der heute 78-Jährige hat mehrere Operationen hinter sich und bestreitet jede strafrechtliche Verantwortung. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Reaktion der VW-Aktie auf die Meldung
Die Nachricht vom dritten Prozess sorgte am 30. März 2026 für leichte Kursverluste bei der Volkswagen-Aktie. Die Vorzugsaktie (VW vz) fiel im Xetra-Handel zeitweise um etwa 0,6 bis knapp ein Prozent auf rund 85,64 Euro. Der Kurs bewegte sich damit in einem Bereich, der in den vergangenen Wochen bereits Schwankungen zeigte.
Insgesamt hat der Dieselskandal Volkswagen hohe Kosten verursacht – Schätzungen sprechen von mehr als 30 Milliarden Euro für Rückrufe, Entschädigungen und Strafen weltweit. Dennoch hat der Konzern die Krise weitgehend bewältigt und richtet den Fokus inzwischen stärker auf Elektromobilität und neue Technologien. Viele Anleger betrachten die laufenden Prozesse inzwischen als bekannten Faktor, der das operative Geschäft nicht mehr unmittelbar belastet.
Trotzdem bleibt die juristische Nachbearbeitung ein langwieriges Thema. Neben dem Fall Winterkorn sind am Landgericht Braunschweig weitere Strafverfahren mit insgesamt rund 31 Angeklagten anhängig.
Hintergrund und globale Auswirkungen
Der Skandal wurde im September 2015 bekannt, als die amerikanische Umweltbehörde EPA Volkswagen mit manipulierten Abgaswerten konfrontierte. Der Konzern räumte die Manipulationen rasch ein. Betroffen waren vor allem Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda.
In vielen Ländern folgten Rückrufe, Sammelklagen und Vergleiche. In Deutschland einigte sich Volkswagen mit der Verbraucherzentrale auf Entschädigungen für betroffene Kunden. Zivilrechtliche Verfahren zu Schadensersatz laufen teilweise noch heute. Auch international gibt es weiterhin offene Fälle, etwa in Frankreich, wo Volkswagen sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten muss.
Bedeutung für Anleger und Gesellschaft
Für Aktionäre zeigt der leichte Kursrückgang, dass Meldungen aus dem Dieselskandal den Aktienkurs immer noch beeinflussen können – auch wenn die großen finanziellen Belastungen größtenteils bekannt sind. Volkswagen hat in den vergangenen Jahren Milliarden für die Bewältigung der Krise ausgegeben, gleichzeitig aber auch in die Entwicklung sauberer Antriebe investiert.
Für betroffene Fahrer bleibt relevant, ob weitere Urteile zu zusätzlichen Nachrüstungen oder Entschädigungen führen. Die höheren Schadstoffemissionen in den betroffenen Jahren lassen sich nicht mehr ändern und haben Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit gehabt.
Der Prozess wirft erneut Fragen zur Verantwortung in großen Unternehmen auf. Die Angeklagten betonen oft den hohen Druck auf Kosten und Gewinne. Das Gericht muss klären, wer zu welchem Zeitpunkt welche Entscheidungen traf und wer was wusste.
Ausblick auf die nächsten Monate
Mit dem Prozessbeginn am 14. April 2026 startet ein weiteres umfangreiches Verfahren. Beobachter rechnen mit vielen Verhandlungstagen. Die Verteidigung wird die Vorwürfe voraussichtlich zurückweisen oder auf mildernde Umstände hinweisen.
Parallel dazu laufen andere Verfahren weiter. Eine vollständige juristische Aufklärung des Dieselskandals könnte sich noch über mehrere Jahre erstrecken. Für Volkswagen bedeutet das anhaltende öffentliche Aufmerksamkeit, auch wenn das Unternehmen betont, die Vergangenheit aufgearbeitet zu haben und in die Zukunft zu blicken.
Anleger tun gut daran, neben den rechtlichen Entwicklungen auch die aktuellen Geschäftszahlen, Fortschritte bei der Elektromobilität und die allgemeine Marktlage im Auge zu behalten. Der Dieselskandal bleibt ein wichtiges Kapitel in der Unternehmensgeschichte von Volkswagen – ein Lehrbeispiel dafür, welche Folgen Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherschutz haben können.
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