AstraZeneca-Impfstoff-Klage erreicht Deutschlands höchstes Zivilgericht
Wichtige Erkenntnisse
- Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob AstraZeneca für einen behaupteten Impfschaden haftbar gemacht werden kann
- Die Klägerin macht einen dauerhaften Hörverlust nach einer COVID-19-Impfung im Jahr 2021 geltend
- Die Vorinstanzen wiesen die Klage unter Hinweis auf die behördliche Zulassung und das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis ab
- Das Urteil könnte künftige Verfahren zur Impfstoffhaftung in Deutschland prägen
Ein aufsehenerregender Fall vor Deutschlands höchstem Zivilgericht
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit einer viel beachteten Klage, die weitreichende Folgen für die Haftung von Impfstoffherstellern haben könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Pharmakonzern AstraZeneca für einen angeblichen Gesundheitsschaden durch seinen COVID-19-Impfstoff Vaxzevria verantwortlich gemacht werden kann.
Die Klägerin, eine Zahnärztin, trägt vor, dass sie kurz nach der Impfung im März 2021 einen plötzlichen und dauerhaften Hörverlust erlitten habe. Seitdem sei sie auf einem Ohr vollständig taub. Sie fordert ein hohes Schmerzensgeld sowie weitergehende Auskünfte von AstraZeneca zu möglichen Nebenwirkungen und gemeldeten Verdachtsfällen.
AstraZeneca weist eine Verantwortung zurück und verweist auf die ordnungsgemäße Zulassung des Impfstoffs sowie dessen breiten Einsatz während der Pandemie.
Die Vorwürfe der Klägerin
Nach Darstellung der Klägerin traten nur wenige Tage nach der Impfung schwere Hörprobleme auf. Sie sieht darin einen direkten Zusammenhang mit dem AstraZeneca-Impfstoff und argumentiert, das Produkt sei fehlerhaft gewesen oder es habe an ausreichenden Sicherheitsinformationen gefehlt.
Gefordert werden mindestens 150.000 Euro Schadenersatz. Zudem verlangt die Klägerin die Offenlegung interner Daten zu bekannten Risiken und vergleichbaren gemeldeten Fällen, um die Haftungsfrage umfassend klären zu können.
Warum die Vorinstanzen die Klage abwiesen
Bevor der Fall den BGH erreichte, befassten sich zwei Vorinstanzen mit der Klage und wiesen sie ab.
Die Gerichte stellten fest, dass der AstraZeneca-Impfstoff ordnungsgemäß von den europäischen Behörden zugelassen worden war und die zuständigen Gesundheitsstellen zum damaligen Zeitpunkt von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis ausgingen. Zudem sei ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Hörverlust nicht ausreichend nachgewiesen worden.
Nach deutschem Produkthaftungsrecht haften Hersteller in der Regel nur dann, wenn ein Produkt fehlerhaft ist oder nicht ausreichend über bekannte Risiken aufgeklärt wurde. Diese Voraussetzungen sahen die Gerichte als nicht erfüllt an.
Was der Bundesgerichtshof nun prüft
Der BGH nimmt keine neue medizinische Beweisaufnahme vor. Vielmehr überprüft er, ob die Vorinstanzen das geltende Recht korrekt angewendet haben. Dabei geht es unter anderem um die Anforderungen an den Nachweis der Kausalität sowie um mögliche weitergehende Auskunftspflichten von Pharmaunternehmen bei behaupteten Impfschäden.
Ob der BGH seine Entscheidung unmittelbar nach der Verhandlung verkündet oder zu einem späteren Zeitpunkt, ist offen.
Größerer Kontext und Bedeutung des Verfahrens
Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca ist seit 2024 aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr auf dem europäischen Markt. Dennoch beschäftigen rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Pandemie-Impfstoffen weiterhin die Gerichte.
Das Urteil des BGH dürfte wichtige Leitlinien dafür liefern, wie Impfschadensklagen in Deutschland künftig zu beurteilen sind – insbesondere bei Arzneimitteln, die in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation zugelassen und eingesetzt wurden.
Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen schnellem medizinischem Handeln in Krisenzeiten und langfristiger rechtlicher Verantwortung.
Wie es nun weitergeht
Bestätigt der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen, würde dies die hohen Hürden für eine Haftung von Impfstoffherstellern bekräftigen. Hebt er sie auf, könnte dies weiteren Klagen den Weg ebnen und die rechtliche Bewertung seltener, aber schwerer behaupteter Nebenwirkungen verändern.
In jedem Fall dürfte das Urteil zu einem wichtigen Bezugspunkt in der juristischen Aufarbeitung der Pandemie in Deutschland werden.
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