Potsdams größter Solarpark nimmt Form an: Stadtverordnete vor Entscheidungsschritt

Potsdams größter Solarpark nimmt Form an: Stadtverordnete vor Entscheidungsschritt

16 Januar 2024 Aus Von Daniel Hoffmann

In Potsdam steht der nächste Schritt für den Bau des größten Solarparks bevor, der in Satzkorn entstehen soll. Die Stadtverordneten müssen nun über den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan entscheiden. Der Energiekonzern EnBW plant, auf einer Fläche von 76 Hektar entlang der Bahnstrecke des Berliner Außenrings eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Solaranlage wird voraussichtlich eine Leistung von etwa 65 Megawatt haben, was etwa 65,7 Millionen Kilowattstunden jährlich entspricht. Dies könnte den Stromverbrauch von 31.285 Zwei-Personen-Haushalten decken und jährlich über 41 Tonnen Kohlendioxid einsparen.

Der Baubeginn war ursprünglich für das Jahr 2023 geplant, nachdem das Vorhaben Anfang 2021 öffentlich vorgestellt wurde. Die Stadtverordneten hatten im August 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, und der Vorentwurf wurde im Herbst 2022 öffentlich ausgelegt.

Einige Einwendungen gegen das Projekt betrafen Forderungen nach kommunaler Beteiligung an der Solaranlage, um Einnahmen für die betroffenen Ortsteile zu generieren. Die Stadtverwaltung wies jedoch darauf hin, dass dies keine Frage der Bauleitplanung sei. Andere Einwender schlugen vor, zuerst alle Dächer mit Solaranlagen auszustatten, bevor Freiflächen genutzt werden.

Es gab auch Bedenken hinsichtlich des Landwirtschaftsbodens, der für den Solarpark genutzt werden soll. Einige argumentierten, dass „hochwertiger“ Ackerboden entzogen würde, doch die Stadtverwaltung widersprach dieser Einschätzung und betonte, dass der Boden größtenteils eine Bodengüte von 30 bis 32 habe. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass unter den Modulen weiterhin Schafe weiden können.

Einige der Anregungen der Einwender wurden berücksichtigt, darunter eine Untersuchung der Fläche auf Bodendenkmale und die mögliche Schaffung einer Durchwegung entlang der Bahnlinie. Hinsichtlich des Wunsches nach einer Streuobstwiese wurde erklärt, dass der Bebauungsplan dem nicht entgegensteht, jedoch keine Pflanzvorgaben für landwirtschaftliche Nutzflächen machen kann.